Kosten


Gesetzlich Versicherte

Die in der Praxis erbrachten Leistungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Vorab muss zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ein Therapieantrag gestellt werden. Bei vorliegender Indikation werden die Kosten dann in aller Regel übernommen.

Bitte bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes zum Erstgespräch mit.

Privat Krankenversicherte / Beihilfe

Vor Beginn der ersten Stunde können Sie sich im Voraus bei Ihrer Kasse sowie der Beihilfestelle erkundigen, wie viele Stunden übernommen werden und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Bei privat versicherten Personen hängt die Anzahl der Therapiestunden von dem Vertrag ab, welchen Sie mit Ihrer Kasse geschlossen haben.
Die Abrechnung mit den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Selbstzahler

Hierzu muss kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen werden, da Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).